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Mietzinsrechner: Referenzzinssatz, Teuerung und Kosten

Berechnen Sie, um wie viel ein Mietzins nach Art. 13 und 16 VMWG steigen darf oder sinken muss. Gratis, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

Aktueller Referenzzinssatz: 1.25 % (Bundesamt für Wohnungswesen, Stand 1. September 2026). Den Landesindex der Konsumentenpreise finden Sie beim Bundesamt für Statistik. Eine Erhöhung ist nur mit dem amtlichen Formular gültig und muss spätestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter sein (Art. 269d OR). Rechenhilfe, keine Rechtsberatung.

So rechnet der Mietzinsrechner

  1. Referenzzinssatz: Pro Veränderung um 0.25 Prozentpunkte darf der Mietzins um 3 Prozent steigen, solange der Satz unter 5 Prozent liegt (Art. 13 VMWG). Bei einer Senkung sinkt er entsprechend um rund 2.91 Prozent.
  2. Teuerung: 40 Prozent der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise seit der letzten Festsetzung (Art. 16 VMWG).
  3. Allgemeine Kostensteigerung: ein Prozentsatz pro Jahr seit der letzten Festsetzung, zum Beispiel für Unterhalt, Versicherungen und Gebühren. Welche Pauschale anerkannt wird, ist je nach Kanton unterschiedlich.
  4. Die drei Faktoren werden miteinander multipliziert. Der neue Mietzins wird auf 5 Rappen gerundet.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter den Mietzins senken, wenn der Referenzzinssatz sinkt?

Nicht von sich aus. Mieter können eine Herabsetzung verlangen (Art. 270a OR). Der Vermieter darf eine Senkung mit der Teuerung und gestiegenen Kosten seit der letzten Festsetzung verrechnen.

Wie teilt der Vermieter eine Mietzinserhöhung mit?

Nur mit dem amtlich genehmigten Formular des Kantons, mit Begründung. Das Formular muss spätestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter sein (Art. 269d OR). Sonst ist die Erhöhung nichtig.

Wie oft ändert der Referenzzinssatz?

Das Bundesamt für Wohnungswesen publiziert ihn vierteljährlich, jeweils Anfang März, Juni, September und Dezember. Massgebend ist der Satz, auf dem die letzte Festsetzung des Mietzinses beruht.

Gilt der Rechner auch für Geschäftsräume?

Die Regeln zur Anpassung an Referenzzinssatz und Teuerung gelten grundsätzlich für Wohn- und Geschäftsräume. Bei indexierten oder gestaffelten Mietverträgen gelten die besonderen Regeln dieser Verträge.

Mehr dazu im Ratgeber Referenzzinssatz und Mietzins.