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Ratgeber · Abrechnung

Nebenkostenabrechnung in der Schweiz erstellen: Anleitung in 7 Schritten

Was in eine korrekte Heiz- und Nebenkostenabrechnung gehört, welche Gesetzesartikel gelten und wie Sie typische Fehler vermeiden. Für private Vermieterinnen und Vermieter.

Aktualisiert am 22.10.2026 · Lesezeit 6 Minuten

Die rechtlichen Grundlagen

Nebenkosten sind das Entgelt für Leistungen des Vermieters, die mit dem Gebrauch der Wohnung zusammenhängen, zum Beispiel Heizung, Warmwasser oder Hauswartung (Art. 257a OR). Der Mieter muss sie nur bezahlen, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sind. Die Details regelt die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG), vor allem die Artikel 4 bis 8.

Was in die Abrechnung gehört

In 7 Schritten zur Abrechnung

  1. Belege sammeln. Alle Rechnungen der Periode: Heizöl, Gas oder Strom der Wärmepumpe, Service, Kaminfeger, Wasser, Abwasser, Kehricht, Hauswartung, Allgemeinstrom. Bei Heizöl oder Pellets brauchen Sie den Lagerbestand am Anfang und am Ende der Periode.
  2. Nur vereinbarte Positionen übernehmen. Prüfen Sie im Mietvertrag, welche Nebenkosten einzeln aufgeführt sind. Was nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist im Nettomietzins enthalten. Mehr dazu im Artikel Welche Nebenkosten sind erlaubt?
  3. Heizung, Warmwasser und übrige Kosten trennen. Bei einer kombinierten Anlage wird der Warmwasseranteil geschätzt oder über einen Zähler bestimmt.
  4. Verteilschlüssel anwenden. Fläche, Zähler oder pro Einheit, so wie im Vertrag festgelegt. Bei Geschäftsräumen kann eine gewichtete Fläche sinnvoll sein.
  5. Mieterwechsel und Leerstand berücksichtigen. Heizkosten werden nach Heizgradtagen aufgeteilt, damit Wintermonate stärker zählen. Den Anteil für leerstehende Räume trägt der Vermieter. Siehe Heizkosten bei Mieterwechsel.
  6. Verwaltungshonorar. Für den Aufwand der Abrechnung dürfen Sie ein Honorar verrechnen, nach Aufwand oder nach üblichen Ansätzen (Art. 4 Abs. 3 VMWG), wenn es vereinbart ist. Häufig sind rund 3 bis 5 Prozent der Heiz- und Nebenkosten.
  7. Akonto abziehen und versenden. Ziehen Sie die geleisteten Akontozahlungen ab. Bei einer Nachzahlung legen Sie einen QR-Einzahlungsschein bei, bei einem Guthaben bitten Sie um die IBAN.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?

Das Gesetz nennt keine feste Frist. Abgerechnet werden muss mindestens einmal pro Jahr (Art. 4 Abs. 1 VMWG). Viele Mietverträge sehen vor, dass die Abrechnung einige Monate nach Ende der Periode verschickt wird; üblich sind drei bis sechs Monate.

Wie lange kann ich Nebenkosten nachfordern?

Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung verjähren in der Regel nach fünf Jahren (Art. 128 Ziff. 1 OR). Warten Sie trotzdem nicht so lange: Je später die Abrechnung kommt, desto eher gibt es Streit.

Muss ich dem Mieter die Belege zeigen?

Ja. Der Mieter hat das Recht, die Originalbelege einzusehen (Art. 257b Abs. 2 OR und Art. 8 Abs. 2 VMWG). Es lohnt sich, alle Rechnungen geordnet aufzubewahren.

Welcher Verteilschlüssel ist richtig?

Massgebend ist der Mietvertrag. Häufig werden Heizkosten nach Fläche oder nach Verbrauchszähler verteilt, Wasser nach Zähler oder Fläche und Pauschalposten wie Kabel-TV pro Einheit. Wichtig ist, dass der Schlüssel jedes Jahr gleich angewendet wird.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit hilft die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons oder Ihr Hauseigentümerverband.