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Ratgeber · Heizkosten

Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA): Pflicht und Praxis

Mit der VHKA bezahlt jede Wohnung einen Teil der Heizkosten nach ihrem gemessenen Verbrauch. Wann sie vorgeschrieben ist, wie Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt werden und was Sie den Mietern verrechnen dürfen.

Aktualisiert am 04.11.2026 · Lesezeit 5 Minuten

Was ist die VHKA?

Bei der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung wird der Wärmeverbrauch jeder Wohnung gemessen. Die Heizkosten der Liegenschaft werden dann nicht mehr nur nach Fläche, sondern zu einem grossen Teil nach diesem Verbrauch verteilt. Das Ziel ist energiepolitisch: Wer sparsam heizt, soll das auf der Abrechnung sehen. Für die Erfassung gibt es zwei Gerätetypen:

Das Warmwasser wird separat über Warmwasserzähler erfasst. Wie Sie den Warmwasseranteil von den Heizkosten trennen, erklärt der Artikel Warmwasseranteil schätzen oder messen.

Wann ist die VHKA Pflicht?

Das Mietrecht (OR und VMWG) schreibt keinen bestimmten Verteilschlüssel vor. Die Pflicht zur VHKA kommt aus dem Energierecht: Das eidgenössische Energiegesetz verpflichtet die Kantone, Vorschriften für Neubauten und wesentliche Erneuerungen zu erlassen (Art. 45 Abs. 3 EnG). Die meisten Kantone stützen sich dabei auf die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014). Die Vollzugshilfe der Energiedirektorenkonferenz nennt folgende Fälle:

Für bestehende Gebäude ohne Erneuerung gilt ein freiwilliges Zusatzmodul. Mehrere Kantone, zum Beispiel Zürich und Glarus, haben die VHKA auch für den Bestand vorgeschrieben, oft mit Ausnahmen für Bodenheizungen, Minergie-Bauten oder Gebäude mit überwiegend erneuerbarer Wärme. Andere Kantone haben darauf verzichtet. Fragen Sie im Zweifel bei der Energiefachstelle Ihres Kantons nach.

Grundkosten und Verbrauchskosten

Auch mit Zählern wird nie alles nach Verbrauch verteilt. Ein Teil der Wärme geht in Leitungen, Treppenhaus und Bereitschaftsverluste, und eine Wohnung profitiert von der Wärme ihrer Nachbarn. Deshalb teilt man die Heizkosten in zwei Blöcke:

BlockÜblicher AnteilVerteilt nach
Grundkosten Heizung30–50 %Fläche (m²) oder Raumvolumen (m³)
Verbrauchskosten Heizung50–70 %kWh oder HKV-Einheiten

Bandbreiten gemäss Bundesmodell VHKA; die kantonalen Vollzugshilfen verlangen, dass der überwiegende Teil nach Verbrauch abgerechnet wird.

Halten Sie das gewählte Verhältnis im Mietvertrag oder im Anhang fest und ändern Sie es nicht von Jahr zu Jahr. Wohnungen in ungünstiger Lage, etwa über einem unbeheizten Keller oder mit vielen Aussenwänden, erhalten oft einen Lageausgleich, der ihren gemessenen Verbrauch reduziert. Diese Faktoren legt in der Regel die Ablesefirma fest.

Ein Rechenbeispiel

Ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen und 400 m² hat Heizkosten von CHF 15'000.00 (ohne Warmwasser). Vereinbart sind 40 % Grundkosten nach Fläche und 60 % nach Wärmezähler. Grundkosten: CHF 6'000.00 ÷ 400 m² = CHF 15.00 pro m². Verbrauchskosten: CHF 9'000.00 ÷ 40'000 kWh = CHF 0.225 pro kWh.

Wohnungm²kWhGrund CHFVerbrauch CHFTotal CHFNur Fläche CHF
A606'000900.001'350.002'250.002'250.00
B809'0001'200.002'025.003'225.003'000.00
C806'0001'200.001'350.002'550.003'000.00
D10012'0001'500.002'700.004'200.003'750.00
E807'0001'200.001'575.002'775.003'000.00
Total40040'0006'000.009'000.0015'000.0015'000.00

Wohnung C ist gleich gross wie B, heizt aber sparsamer und bezahlt CHF 675.00 weniger. Nach reiner Fläche hätten beide CHF 3'000.00 bezahlt. Die allgemeine Formel und andere Schlüssel finden Sie im Artikel Nebenkosten berechnen; mit dem Gratis-Werkzeug Nebenkosten verteilen rechnen Sie eine einfache Verteilung nach Fläche nach.

Kosten und Mietvertrag

Was Sie den Mietern belasten dürfen, regelt die VMWG:

Der Verteilschlüssel ist Teil des Mietvertrags. Wer bei laufenden Mietverhältnissen von der Fläche auf die VHKA umstellt, ändert den Vertrag einseitig. Das geht nur mit dem amtlichen Formular nach Art. 269d OR, auf den nächsten Kündigungstermin und mit Begründung. Wechselt ein Mieter während der Periode, lesen Sie die Zähler beim Auszug ab; ohne Ablesung hilft der Artikel Heizkosten bei Mieterwechsel.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Wohnungen ist die VHKA Pflicht?

Nach den Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) bei Neubauten mit zentraler Wärmeversorgung ab fünf Nutzeinheiten. Massgebend ist aber das Energiegesetz Ihres Kantons; einzelne Kantone setzen die Schwelle anders oder verlangen die VHKA auch in bestehenden Gebäuden.

Darf ich die Kosten für das Ablesen den Mietern belasten?

Ja, die Kosten der Verbrauchserfassung und Abrechnung gehören zu den anrechenbaren Heizkosten (Art. 5 Abs. 2 VMWG), sofern Heizkosten als Nebenkosten vereinbart sind. Kauf, Reparatur und Ersatz der Geräte sind dagegen keine Nebenkosten (Art. 6 VMWG).

Wie viel muss nach Verbrauch verteilt werden?

Die kantonalen Vollzugshilfen verlangen, dass die Wärmekosten zum überwiegenden Teil nach Verbrauch abgerechnet werden. In der Praxis werden meist 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch und 30 bis 50 Prozent als Grundkosten nach Fläche verteilt.

Kann ich bei bestehenden Mietern einfach auf VHKA umstellen?

Der Verteilschlüssel ist Teil des Mietvertrags. Eine Umstellung teilen Sie mit dem amtlichen Formular nach Art. 269d OR auf den nächsten Kündigungstermin mit, begründet und mit Einhaltung der Fristen.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.