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Ratgeber · Verteilschlüssel

Verteilschlüssel: Fläche, Zähler oder pro Wohnung?

Der Verteilschlüssel entscheidet, welche Wohnung wie viel von den Nebenkosten trägt. Das Gesetz lässt Ihnen die Wahl, verlangt aber einen sachgerechten Schlüssel. So wählen Sie für jede Kostenart den passenden und vermeiden Streit bei der Abrechnung.

Aktualisiert am 05.11.2026 · Lesezeit 5 Minuten

Was das Gesetz verlangt

Das OR und die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) schreiben keinen bestimmten Verteilschlüssel vor. Verrechnet werden dürfen nur die tatsächlichen Kosten der im Mietvertrag besonders vereinbarten Positionen (Art. 257a und 257b OR). Wie diese Kosten auf die Wohnungen verteilt werden, bestimmt der Vermieter. Der Schlüssel muss aber drei Anforderungen erfüllen:

Am besten halten Sie den Schlüssel pro Kostenart im Mietvertrag oder in einem Anhang fest. Die Formel, mit der Sie den Anteil einer Wohnung berechnen, finden Sie im Artikel Nebenkosten berechnen.

Die drei Schlüssel im Vergleich

SchlüsselPasst fürStärkeSchwäche
Fläche (m²)Heizung und Wasser ohne Zähler, Treppenhausreinigung, GartenpflegeEinfach, stabil, für jede Wohnung bekanntBerücksichtigt nicht, wie viele Personen wie sparsam wohnen
Zähler (Verbrauch)Heizung und Warmwasser mit Messgeräten, Wasser mit WohnungszählernAm verursachergerechtesten, motiviert zum SparenKosten für Geräte und Ablesung, Grundanteil trotzdem nötig
Pro WohnungKabel-TV, Kehricht-Grundgebühr, Wartungsverträge, AllgemeinstromFair, wenn jede Wohnung gleich profitiertUnpassend bei sehr unterschiedlich grossen Einheiten

Daneben gibt es den Rauminhalt (m³), sinnvoll für die Heizung bei stark unterschiedlichen Raumhöhen, und Mischschlüssel. Ein Mischschlüssel ist zum Beispiel bei der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung üblich: Grundkosten nach Fläche, der Rest nach Verbrauch. Der Schlüssel nach Personen ist in der Schweiz selten. Die Belegung ändert sich laufend, und Sie müssten sie für jeden Monat belegen können.

Rechenbeispiel: dieselben Kosten, drei Ergebnisse

Ein Vierfamilienhaus hat Wohnungen mit 40, 70, 90 und 120 m², zusammen 320 m². Die Wasser- und Abwasserkosten des Jahres betragen CHF 3'200.00. Jede Wohnung hat einen eigenen Wasserzähler, abgelesen wurden 30, 55, 85 und 110 m³, zusammen 280 m³.

Wohnungnach Fläche CHFpro Wohnung CHFnach Zähler CHF
Studio, 40 m², 30 m³400.00800.00342.85
2½ Zimmer, 70 m², 55 m³700.00800.00628.55
3½ Zimmer, 90 m², 85 m³900.00800.00971.45
4½ Zimmer, 120 m², 110 m³1'200.00800.001'257.15
Total3'200.003'200.003'200.00

Nach Zähler: CHF 3'200.00 ÷ 280 m³ = CHF 11.43 pro m³. Die Beträge sind auf 5 Rappen gerundet.

Pro Wohnung gerechnet würde das Studio doppelt so viel bezahlen wie nach Fläche. Für Wasser ist dieser Schlüssel deshalb kaum sachgerecht. Fläche und Zähler liegen hier nahe beieinander, weil grössere Wohnungen meist mehr Bewohner haben. Mit dem Gratis-Rechner Nebenkosten verteilen vergleichen Sie Fläche und gleiche Teile für Ihr eigenes Haus.

Sonderfälle

Den Schlüssel ändern

Ein Verteilschlüssel gilt so lange, bis er korrekt geändert wird. Eine Änderung wirkt nur für künftige Abrechnungsperioden. Ist der Schlüssel im Mietvertrag vereinbart und stellt die Änderung einen Mieter schlechter, ist sie eine einseitige Vertragsänderung: Sie muss mit dem amtlichen Formular mitgeteilt werden, mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist und auf den nächsten Kündigungstermin (Art. 269d OR). Auch der Einbau von Zählern verändert die Verteilung. Ist er vom kantonalen Energierecht vorgeschrieben, informieren Sie die Mieter trotzdem früh schriftlich und lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Hauseigentümerverband beraten. Wenden Sie einen geänderten Schlüssel nie rückwirkend auf eine laufende Periode an.

Häufige Fragen

Schreibt das Gesetz einen bestimmten Verteilschlüssel vor?

Nein. OR und VMWG verlangen nur, dass die tatsächlichen Kosten verrechnet werden. Der Schlüssel muss sachgerecht und nachvollziehbar sein. Eine Pflicht zur Verteilung nach Verbrauch kann sich für Heizung und Warmwasser aus dem kantonalen Energierecht ergeben.

Darf ich das Wasser nach Anzahl Personen verteilen?

Ausgeschlossen ist es nicht, in der Schweiz aber unüblich. Die Personenzahl ändert sich laufend und lässt sich schlecht belegen. Üblich sind Wohnungszähler oder, ohne Zähler, die Fläche.

Wer bezahlt den Lift, wenn im Erdgeschoss niemand ihn braucht?

In der Praxis werden Liftkosten meist pro Wohnung oder nach Fläche verteilt, unabhängig vom Stockwerk. Eine Ausnahme für das Erdgeschoss ist möglich, muss aber im Mietvertrag geregelt sein.

Kann ich den Verteilschlüssel nach ein paar Jahren ändern?

Nur für die Zukunft und nicht nach Belieben. Ist der Schlüssel im Vertrag vereinbart und wird ein Mieter durch die Änderung schlechter gestellt, braucht es das amtliche Formular nach Art. 269d OR.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.